Familienrecht

Familienrecht - Anwaltliche Beratung in Duisburg

Sie benötigen Unterstützung bei einem aktuellen familienrechtlichen Problem?
Beispielsweise wegen einer Trennungs oder bei Fragen zum Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht? Oder Sie möchten sich einfach wegen Ihrer Zukunftsgestaltung in Ihrer Partnerschaft rechtlich beraten lassen? Vielleicht wollen Sie Ihre Angelegenheiten mit der Hile von einem Mediator selbst.

Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht

Rechtsberatung und Mediation bei familienrechtlichen Fragen

  • Ehe und Lebenspartnerschaft
  • Güterstand
  • Trennung
  • Scheidung
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Unterhalt für Eltern
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Ehewohnung
  • Hausratsaufteilung
  • Mediatioon

Ehe
Lebenspartnerschaft

Ehegatten leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht vertraglich etwas anderes vereinbart haben. Sie haben aber die Möglichkeit die rechtlichen Grundlagen Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft selbst zu regeln und zu gestalten. Hier kommt insbesondere die modifizierte Zugewinngemeinschaft, eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft in Betracht, die im Rahmen einer notariellen Beurkundung vereinbart werden können. Ähnliche Regelungen über den Vermögensstand gelten auch für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Beendigung der Ehe / Lebenspartnerschaft

Trennung und Scheidung

Trennung - Scheidung

Eine Trennung ist immer ein schmerzhaftes Ereignis, mit weitreichenden rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen. Anwaltlich Beratung und Unterstützung ist fast unerlässlich. Für die Beratung nehme ich mir gerne Zeit, um die jeweils relevanten Themenbereiche umfassend zu erläutern, wie z.B. Scheidung, Vermögensaufteilung, Rentenabsicherung, Unterhalt, Umgangsrecht u.s.w.. Gemeinsam entwickeln wir zukunfts- und lösungsorientierte Strategien. Für mich steht hier die faire, gerechte und einvernehmliche Konfliktlösung im Vordergrund. Sogenannte Rosenkriege gilt es zu vermeiden, weil diese zu erheblichen Verluste bei allen Parteien führen.
Trennung
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Trennungsunterhalt
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Scheidung
Die Ehe kann in der Bundesrepublik Deutschland nur im Rahmen eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens beendet werden. Im Scheidungsverfahren muss sich mindestens eine Partei anwaltlich vertreten lassen.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Die Ehegatten können außergerichtlich wesentliche rechtliche Bereiche für den Fall einer Trennung und/oder Scheidung selbst regeln. Hierdurch kann ein kostspieliger und nervenaufreibender "Rosenkrieg" vermieden werden.
Versorgungsausgleich
Die von den Eheleuten während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbstätigkeit sind bei einer Scheidung grundsätzlich auszugleichen.
Hausratsteilung
Anlässlich einer Trennung bzw. Ehescheidung ist der Hausrat aufzuteilen. Sollten die Parteien hierzu keine einvernehmliche Regelung finden, ist die Verteilung der Hausratsgegenständen auf dem gerichtlichen Weg zu klären.
Ehewohnung
Handelt es sich um eine angemietete Wohnung, muss das Mietverhältnis entsprechend geändert werden, wenn die Wohnung nur noch von einem Partner weiterhin bewohnt wird. Sollten sich die Partner nicht einigen, wer die Wohnung alleine nutzen soll, ist womöglich ein Ehezuweisungsverfahren erforderlich.
Nachehelicher Unterhalt
Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann in den Fällen von Kinderbetreuung, Alter, Krankheit oder Gebrechen, Erwerbslosigkeit und anderen Gründen bestehen. Hierunter fällt auch der sogenannte Aufstockungsunterhalt und Unterhalt aus Billigkeitsgründen.
Kindesunterhalt
Eltern sind verpflichtet, gegenüber ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Hier sind die Wohnsituation, das Einkommen der Eltern und Kindern und das Alter der Kinder maßgeblich.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Die Eltern oder ein Elternteil hat das Recht zu bestimmen, wo sich das gemeinsame Kind aufhält. Spätestens im Falle einer Scheidung ist zu klären, wer zum Wohle des Kindes sein Aufenthaltsbestimmungsrecht bestimmt.
Sorgerecht
Dieses Recht umfasst die Sorge um Personen- und Vermögens sowie die gesetzliche Vertretung des Kindes. Auch hier müssen die getroffenen Regelungen, neben den Interessen aller Beteiligten, in erster Linie das Kindeswohl einbeziehen.
Umgangsrecht
Dieses Recht des Kindes mit den Eltern bzw. einem Elternteil oder auch mit dritten Personen (z.B. Großeltern) regelmäßigen Umgang zu haben, soll insbesondere unter Berücksichtigung des Kindeswohls geregelt werden.

Mediation

Die Mediation, die außergerichtliche Streitschlichtung, ist nicht nur ein immer mehr im Aufwind befindliches Phänomen, sondern eine ernsthafte und sinnvolle Methode, Ihre Streitigkeit langfristig aus dem Weg zu räumen. Nicht mit einer Institution wie zum Beispiel Schiedsgericht oder Güte- oder Schlichtungsstelle zu verwechseln, soll Mediation streitenden Parteien helfen, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Der Mediator richtet nicht, er urteilt nicht zu Gunsten des einen oder zu Lasten des anderen, er macht, anders als ein Schlichter, auch keine eigenen Vorschläge; er "fördert die Kommunikation der Parteien", so steht es nun im Gesetz. Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet.
Mediation

Die Wünsche der Kinder an Ihre Eltern

Vergesst nie: Ich bin das Kind von euch beiden. Ich habe jetzt zwar einen Elternteil, bei dem ich hauptsächlich wohne und der die meiste Zeit für mich sorgt. Aber ich brauche den anderen genauso...... wenn Sie hierzu mehr erfahren wollen, dann drücken Sie bitte auf das untere Bild.
Trennung - Wünsche der Kinder an ihre Eltern

Notfallberatung bei Scheidung und Trennung: 25,00 €

Erfahrungsgemäß benötigen Menschen in Trennungs- und Scheidungssituationen schnellstmöglich anwaltliche Beratung und Unterstützung.

Daher biete ich im Rahmen der Notfallberatung ein ca. 25- minütiges Gespräch an, das ich mit 25,00 € abrechne. Hier werde ich Ihnen in Kürze die wesentlichen rechtlichen Aspekte und den möglichen weiteren Verfahrensverlauf erläutern.

Dieser zunächst grobe Überblick wird Ihnen helfen, Ihre Ängste, Unsicherheiten und Nervosität zu lindern. Außerdem haben Sie die Möglichkeit mir „brennende Fragen“ zu stellen.

Die Notfallberatung ersetzt keine ausführliche Erstberatung, bei der detailliert alle Einzelheiten besprochen und weitere Schritte und Lösungsstrategien entwickelt werden. Aber Sie können unbürokratisch und kurzfristig herausfinden, ob Sie mir das notwendige Vertrauen entgegenbringen können und meine weitere Unterstützung bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen in Anspruch nehmen wollen.

Die Notfallberatung biete ich kurzfristig an. Damit Sie keine Wartezeiten in Kauf nehmen müssen und ich für Sie ausreichend Zeit reservieren kann, bitte ich um vorherige telefonische Terminabsprache.
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