Vorsorgerecht

Vorsorgerecht und Verfügungen

Vorsorge, Patientenverfügung, Testament, Sorgerechtsverfügung

Es ist beruhigend, wenn frühzeitig alle wesentlichen Dinge für den Ernstfall geregelt sind. Daher sollten Sie rechtzeitig Ihren Willen rechtswirksam im Rahmen von Verfügungen für den Fall erklären, in dem Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Hiermit können dann die Menschen Ihres Vertrauens entsprechend Ihrem Willen handeln und diesen umsetzen, wenn Ihnen dies selbst wegen Erkrankung, Geschäftsunfähigkeit, Bewusstlosigkeit oder Tod nicht mehr möglich ist.

Standardformulare, welche nur unzureichend den wahren Willen des Betroffenen wiedergeben, werden oftmals von Ärzten und Banken nicht anerkannt. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Dritte Ihren Willen befolgen, sollten Sie die Verfügungen von einem Rechtsanwalt oder Notar verfassen oder prüfen lassen.

Diese Dokumente sollten außer Haus hinterlegt werden, damit sie zur Verfügung stehen, wenn sie benötigt werden. Hierzu gibt es spezielle Hinterlegungsstellen.

Ihre Lebensumstände und die Rechtsgrundlagen ändern sich womöglich im Laufe der Zeit. Daher sollten diese Dokumente stets aktualisiert und angepasst werden, damit Ihr Wille auch umgesetzt werden kann.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht geben Sie den Menschen Ihres Vertrauens voll Entscheidungsbefugnis über alle Entscheidungen, welche Sie für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit nicht selbst treffen können. Hier sollten insbesondere die rechtlichen, finanziellen, wirtschaftlich und die medizinischen Belangen geregelt sein. Somit kann der Bevollmächtigte in Ihrem Sinne handeln.

Patientenverfügung

Wenn Sie nicht im Krankheitsfall ewig an Geräten und Schläuchen angebunden sein möchten, sollten Sie im Rahmen einer speziellen Patientenverfügung festlegen, wann solche Maßnahmen zur Lebenserhaltung eingestellt werden sollen.

Testament

Mit einem Testament können Sie Streitigkeiten unter den Erben, insbesondere innerhalb Ihrer Familie, vorbeugen.

Sorgerechtsverfügung

Wenn Sie minderjährige oder schutzbedürftige Kinder haben, sollten Sie im Rahmen einer Verfügung erklären, wer sich um sie sorgt, falls Sie Ihrer Aufgaben als Elternteil nicht mehr wahrnehmen können.
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