Ich berate und vertrete Sie bei folgenden mietrechtlichen Problemen kompetent, gerichtlich und außergerichtlich:
• Streit um die Wirksamkeit von Vertragsklauseln
(z. B. Überwälzung von Schönheitsreparaturen, Klauseln zur Überbürdung der Endrenovierung, Kündigungsfristen)
• Beendigung von Vertragsverhältnissen
(außerordentliche und fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, Eigenbedarfskündigung, Sonderkündigungsrechte)
• Durchführung/Überprüfung von Mieterhöhungen
(Feststellung der ortsüblichen Miete)
• Mängel der Mietsache
(Durchsetzung/Überprüfung von Mietminderungen bei Mängeln der Mietsache)
• Probleme beim Auszug
(Schönheitsreparaturen, Endrenovierungsklauseln, Kautionsabrechnung, Nebenkostenabrechnung)
• Zwangsvollstreckung (Zwangsräumung)
Das Mietrecht ist geprägt von einer Vielzahl stark formalistischer, zwingend vorgeschriebener Verfahren und Formvorschriften, wie etwa bei Kündigungen, Mieterhöhungsbegehren und Mietminderungen. So unterlaufen oftmals sogar „alten” Vermietern und auch Hausverwaltungen bei der eigenständigen Abfassung von Mieterhöhungsbegehren oder Kündigungen Formfehler, die die Unwirksamkeit der abgegebenen Erklärung zur Folge haben. Darüber hinaus hat sich eine beinahe unübersehbare Rechtsprechung zu fast allen Gebieten des Mietrechts entwickelt, die für einen Laien kaum überschaubar ist.
Im Mietrecht gilt es jedoch möglichst auf einvernehmliche Lösungen hinzuwirken. Die auf Dauer angelegte, häufig auch sehr enge Beziehung zwischen Vermieter und Mieter wird oftmals durch eine gerichtliche Auseinandersetzung so nachhaltig gestört, dass sich der juristische Sieg letztendlich in eine Niederlage verwandeln kann. Hinzu kommt, dass sehr oft das eigentliche Ziel nicht die Durchsetzung einer Rechtsposition ist, sondern vielmehr ein bestimmter Erfolg angestrebt wird. Dieser kann aber meist auf dem Verhandlungswege leichter und nachhaltiger erreicht werden.
Bei der ersten Besprechung werde ich daher zunächst folgende Fragen klären:
• Was wollen Sie tatsächlich bzw. letztendlich?
• Ist dieses Ziel auch mittel- und langfristig in Ihrem Interesse?
• Ist die Verfolgung dieses Zieles wirtschaftlich? Gibt es Alternativen?
Ist der Weg dann gemeinsam gefunden, wird die Strategie festgelegt. Besonders wichtig ist mir dabei, die Erfolgsaussichten stets realistisch darzustellen.
Gerade bei Problemen zwischen den Mietparteien ist eine Mediation empfehlenswert, weil es hier keine Verlierer gibt und die beiden gemeinsam eine Lösung erarbeiten.