Sollten Sie auf Grund Ihrer finanziellen Situation einen Anspruch auf Verfahrens-oder Prozesskostenhilfe haben, sollten Sie einen Antrag bei einem anstehenden Gerichtsverfahren stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, werden die Gebühren von der Staatskasse entweder vollständig oder auf Ratenzahlungsbasis übernommen. Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne. Füllen Sie bitte dafür die anliegende Erklärung zu Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen aus und bringen Sie das Formular und die entsprechenden Nachweise zu unserem Besprechungstermin mit. Bitte beachten Sie auch hier die Hinweise im Antragsformular. Sollten Sie dennoch Fragen zum Antrag haben, können wir die Einzelheiten gemeinsam im Termin besprechenn.