Service

Wieviel kostet ein Rechtsanwalt?

Kosten einer Erstberatung

Die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit werden entweder auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder im Rahmen Vergütungsvereinbarung berechnet.

Die Gebühr für eine Erstberatung ist im RVG für Verbraucher auf maximal 190,00 € netto (226,10 € inkl. Mehrwertsteuer) begrenzt. Die Erstberatung dient der Entscheidungsfindung, ob eine weitere juristische Bearbeitung erfolgsversprechend und sinnvoll ist. Beauftragen Sie mich hierauf mit der Bearbeitung Ihrer rechtlichen Angelegenheit, so wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren anfallenden Kosten vollumfänglich angerechnet.

In Krisensituationen biete ich eine Notfallberatung in Höhe von 25,00 € (inkl. Mehrwertsteuer) an. Hier haben Sie die Möglichkeit sich innerhalb kurzer Zeit (ca. 25 Minuten) über die für Sie relevanten Themenbereiche zu informieren und „brennende Fragen“ zu stellen. Dieser Service ist sehr hilfreich, ersetzt aber keine umfassende Erstberatung.

Außerdem biete ich eine kostenfreie telefonische Rechtsberatung an, welche als Entscheidungshilfe dienen soll, ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist. Diese Beratung ersetzt keine Erstberatung.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, teilen Sie mir bitte bei der Vollmachtserteilung den Namen der Versicherung, die Versicherungsnummer und den Namen des Versicherungsnehmers mit. Sofern Sie nicht bereits selbst die Deckungszusage eingeholt haben, unterstütze ich Sie dann gerne hierbei.

Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe)

Wenn Sie erwerbslos sind oder ein geringes Einkommen beziehen, können Sie Anspruch auf Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe haben.

Beratungshilfe

Wünschen Sie nur eine Beratung oder außergerichtliche Vertretung, sollten Sie vor unserem ersten Besprechungstermin den Beratungshilfeschein in der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts Ihres Wohnsitzes beantragen und diesen zum Termin mitbringen. Hier sind Ihre eigenen Kosten auf 15,00 € begrenzt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Antragsformular.

Verfahrenskostenhilfe

Sollten Sie auf Grund Ihrer finanziellen Situation einen Anspruch auf Verfahrens-oder Prozesskostenhilfe haben, sollten Sie einen Antrag bei einem anstehenden Gerichtsverfahren stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, werden die Gebühren von der Staatskasse entweder vollständig oder auf Ratenzahlungsbasis übernommen. Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne. Füllen Sie bitte dafür die anliegende Erklärung zu Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen aus und bringen Sie das Formular und die entsprechenden Nachweise zu unserem Besprechungstermin mit. Bitte beachten Sie auch hier die Hinweise im Antragsformular. Sollten Sie dennoch Fragen zum Antrag haben, können wir die Einzelheiten gemeinsam im Termin besprechenn.

Was kostet eine Mediation

Eine Mediationssitzung mit zwei Personen dauert in der Regel bis zu zwei Stunden. Für eine zweistündige Sitzung mit zwei Personen berechne ich insgesamt 240,00 € inklusive Mehrwertsteuer. Oftmals übernehmen Rechtsschutzversicherung die Mediationskosten. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach. Die Kosten für eine Mediation sind häufig steuerlich absetzbar.  Näheres hierzu kann Ihnen Ihre Steuerberaterin / Ihr Steuerberater mitteilen.
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