Schulrecht-Inklusion

Schulrecht / Inklusion

Rechtsanwältin für junge Menschen mit Behinderung

Rechtsanwältin für junge Menschen mit Behinderung, damit Kinder und Jugendliche mit Handicaps angemessen und individuell gefördert werden.
  •     Integration
  •     Inklusion
  •     Integrationshelfer
  •     Nachteilsausgleich
  •     Konfliktlösungen innerhalb der Schule
  •     Eingliederungshilfe
  •     Angemessene Schulbildung
  •     Ausbildung
  •     Jugendamt

Integration

Die Integration beinhaltet die Eingliederung behinderter Menschen in die Gesellschaft.

Inklusion

Die Inklusion geht von einer Gesellschaft aus, in der jeder Mensch akzeptiert wird und gleichberechtigt und selbstbestimmt an dieser teilhaben kann – unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft, von Religionszugehörigkeit oder Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen.

Integrationshelfer

Auch Schulbegleiter genannt, unterstütz Kinder und Jugendliche mit Behinderung im schulischen Alltag. Der Einsatz ist sowohl an allgemeinen Schulen als auch an Förderschulen möglich.

Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich an der Schule soll zur zielgleichen oder zieldifferenten Integration eingesetzt werden.

Konfliktlösung innerhalb der Schule

Eltern und Lehrer sollten für und mit dem Kind bei schulischen Problemen gemeinsam Lösungen finden und umsetzten. Manchmal ist die Kommunikation zwischen Eltern und Lehrern schwierig und nicht zufriedenstellend. Hier biete ich sehr gerne eine Mediation an.

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen helfen, die Folgen Ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern. Im schulischen Bereich gibt es die Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung, einer schulischen Ausbildung, zur Ausbildung einer sonstigen angemessenen Tätigkeit und in sonstigen Beschäftigungsstätten.
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